Spendenvereinbarung
Vertrag über eine öffentliche Spende
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Dieses öffentliche Angebot zur Gewährung einer Spende (im Folgenden – „Angebot“) ist ein Vorschlag der gemeinnützigen Organisation „Wohltätigkeitsstiftung ‚Caridad-Dnipro‘“, Identifikationsnummer der juristischen Person 45219518, mit Sitz in: Ukraine, Kamjanske, Panas-Myrnyj-Straße 13 (im Folgenden „Stiftung“), vertreten durch den Direktor Norair Vaginakovich Avanesyan, an einen unbestimmten Kreis von geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts, die freiwillig gemeinnützige Tätigkeiten ausüben (im Folgenden jede dieser Personen – „Spender“), einen Vertrag über die Gewährung einer Spende (im Folgenden – „Vertrag“) zu den in diesem Angebot beschriebenen Bedingungen mit jedem Spender abzuschließen, der sich an den Fonds wendet.
1.2. Dieses Angebot tritt mit seiner Veröffentlichung auf der Website des Fonds im Internet unter den folgenden Links in Kraft: https://caridad-dnipro.org/ (im Folgenden „Website“). Dieses Angebot ist unbefristet und kann vom Fonds jederzeit (vor seiner Annahme durch den Spender) durch Veröffentlichung entsprechender Informationen auf der Website geändert oder widerrufen werden.
1.3. Der Fonds kann Verträge über die Gewährung einer Spende in einer anderen Form und/oder zu anderen Bedingungen als in diesem Angebot vorgesehen abschließen. Der Spender kann sich gesondert an den Fonds wenden, um einen solchen Vertrag abzuschließen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Gemäß diesem Vertrag überträgt der Spender dem Fonds unentgeltlich und unwiderruflich als freiwillige Spende Geldmittel zur Sicherung der satzungsmäßigen Tätigkeit des Fonds und zur Deckung seiner Verwaltungskosten, und der Fonds nimmt diese Spende an und verpflichtet sich, sie für die Durchführung seiner eigenen gemeinnützigen Tätigkeit gemäß der Satzung und den Rechtsvorschriften der Ukraine zu verwenden.
2.2. Die Überweisung von Geldmitteln durch den Spender im Rahmen dieses Vertrags gilt als wohltätige Spende gemäß Artikel 6 des Gesetzes der Ukraine „Über wohltätige Aktivitäten und wohltätige Organisationen“.
2.3. Der Spender legt die Höhe der Spende selbst fest. Der Spender hat das Recht, beim Fonds Auskünfte über Art und Umfang der erforderlichen Unterstützung für bestimmte Ziele der Tätigkeit des Fonds sowie über die Förderprogramme des Fonds einzuholen, um vor der Spende die Verwendungszwecke der Spende festzulegen.
2.4. Falls der Spender im Verwendungszweck der Zahlung den Zweck angibt (auswählt), der in der entsprechenden Ankündigung einer öffentlichen Spendensammlung für einen bestimmten Zweck (Durchführung von Wohltätigkeitsprogrammen oder -projekten, Unterstützung eines bestimmten Begünstigten) auf der Website angegeben ist, verpflichtet sich der Fonds, die Spende für die vom Spender angegebenen Zwecke zu verwenden. Falls die vom Fonds erhaltene Spende des Spenders aus objektiven Gründen nicht für den angegebenen Zweck verwendet werden kann (aufgrund der Erreichung des für die Verwirklichung des Zwecks erforderlichen Spendenvolumens, des Wegfalls des Hilfsbedarfs usw.), erklärt sich der Spender damit einverstanden, und die Stiftung hat das Recht und verpflichtet sich, die Spende des Spenders für andere Zwecke im Rahmen der satzungsmäßigen Tätigkeit der Stiftung zu verwenden.
2.5. Der Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrags dienen nicht dem Zweck, von einer der Parteien einen Gewinn zu erzielen, und sehen dies auch nicht vor.
3. TÄTIGKEIT DES FONDS
3.1. Hilfe für Menschen mit Behinderungen, Binnenvertriebene, Rentner, kinderreiche Familien und andere schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in Form von Medikamenten, Lebensmitteln, festen Brennstoffen zum Heizen (Holz, Pellets), Trinkwasser, Kleidung usw. sowie weiteren Hilfsgütern nach Bedarf innerhalb der Ukraine und im Ausland.
Betreibt gemeinnützige Aktivitäten zur Unterstützung des ukrainischen Volkes und der Ukraine während des Krieges mit der Russischen Föderation, zur Förderung der Wiederherstellung der Rechte und Freiheiten sowie der Rehabilitation von Bürgern der Ukraine und deren Familienangehörigen, die auf dem Gebiet der Ukraine unter dem Krieg gelitten haben, zur Umsetzung von Maßnahmen, die auf den weiteren Wiederaufbau der Ukraine abzielen, sowie zur Durchführung weiterer Maßnahmen, die auf die Schaffung einer glücklichen und sicheren Zukunft für die Ukraine und ihre Bürger ausgerichtet sind.
3.2. Die Tätigkeit des Fonds ist nicht gewinnorientiert.
3.3. Die Satzung des Fonds, Informationen über seine Arbeit sowie Berichte über die Ergebnisse seiner Tätigkeit sind auf der Website zu finden.
4. ABGABE EINES GEBOTS UND ANNAHME DES ANGEBOTS
4.1. Der Spender legt die Höhe der Spende selbst fest und leistet diese entweder durch eine Überweisung unter Verwendung der auf der Website bereitgestellten Zahlungsformulare und -mittel oder durch eine Überweisung auf das Konto des Fonds über eine Bank. Die Spenden sind unbefristet, und die Frist für ihre Verwendung durch den Fonds ist nicht begrenzt.
4.2. Gemäß diesem Angebot und dem Vertrag werden Spenden von Spendern bereitgestellt und vom Fonds zur Durchführung und Sicherstellung der gemeinnützigen Tätigkeit (Umsetzung der Schwerpunkte, Ziele der gemeinnützigen Tätigkeit und gemeinnützigen Programme) des Fonds im Einklang mit der Satzung und den Rechtsvorschriften der Ukraine verwendet. Der Spender erklärt sich mit dieser Zweckbestimmung seiner Spende einverstanden.
4.3. Der Spender hat zudem das Recht, den konkreten Verwendungszweck seiner Spende im Rahmen der Ziele, Tätigkeitsbereiche und Förderprogramme des Fonds festzulegen (auszuwählen), indem er mit dem Fonds einen gesonderten Vertrag über die Gewährung einer Spende gemäß den Punkten 1.3 und 2.3 dieses Angebots abschließt.
4.4. Bei der Überweisung einer Spende gibt der Spender zur korrekten Identifizierung seine Kontaktdaten an: Vor- und Nachname, Name der juristischen Person, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie sonstige Angaben, die eine Identifizierung des Spenders ermöglichen.
4.5. Als Annahme des Angebots gilt dessen vollständige und bedingungslose Annahme durch die Vornahme von Handlungen seitens des Spenders zur Überweisung der Spendengelder an den Fonds auf eine der in Ziffer 4.1 oben genannten Weisen (im Folgenden „Annahme“). Darüber hinaus erkennt der Spender durch die Annahme des Angebots den Vertragsgegenstand, die Ziele und den Zweck der öffentlichen Spendensammlung in vollem Umfang an und stimmt diesen zu; ferner bestätigt er das Recht des Fonds, einen Teil der Spende für die Verwaltungskosten des Fonds in Höhe von höchstens dem im Gesetz der Ukraine „Über gemeinnützige Tätigkeit und gemeinnützige Organisationen“ festgelegten Betrag nämlich nicht mehr als 20 %.
4.6. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots gemäß den Artikeln 207, 639, 641 und 642 des Zivilgesetzbuchs der Ukraine sowie den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes der Ukraine „Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen“ in schriftlicher Form geschlossen gilt. Dabei vereinbaren die Parteien, dass nach der Annahme des Angebots die Nichtabfassung dieses Vertrags in Form eines separaten Dokuments (z. B. in Papierform usw.) nicht zur Ungültigkeit dieses Vertrags führt.
4.7. Das Angebot gilt als angenommen und der Vertrag als geschlossen ab dem Datum der Gutschrift des Geldbetrags auf dem Konto des Fonds.
4.8. Innerhalb von 48 Stunden nach Gutschrift des Geldbetrags auf dem Konto des Fonds kann sich der Spender an den Fonds wenden, um die Rückerstattung der Spende zu beantragen, beispielsweise aufgrund einer irrtümlichen Überweisung oder aus anderen Gründen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Spende als unwiderruflich und wird vom Fonds nicht zurückerstattet, es sei denn, eine solche Rückerstattung ist nach ukrainischem Recht vorgeschrieben oder anderweitig in diesem Angebot vorgesehen. Wurde die Spende ohne Angabe des Zahlers auf das Konto des Fonds eingezahlt und kann der Fonds den Spender nicht identifizieren, wird diese Spende vom Fonds nicht zurückerstattet.
4.9. Die mit der Leistung von Spenden verbundenen Kosten (Überweisungsgebühren, Steuern, Abgaben usw.) trägt der Spender, sofern diese Kosten dem Spender in Rechnung gestellt werden, und die Stiftung, sofern diese Kosten der Stiftung in Rechnung gestellt werden. Der Spender ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Teil seiner Spende vom Fonds zur Deckung der mit der Leistung von Spenden verbundenen Kosten verwendet werden kann, sofern diese Kosten standardmäßig von Dritten erhoben werden und nicht vermieden werden können (z. B. Gebühren von Zahlungssystemen für das Acquiring, Bankgebühren usw.).
5. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
5.1. Der Fonds verpflichtet sich, die Spenden des Spenders streng im Einklang mit der ukrainischen Gesetzgebung und ausschließlich im Rahmen seiner satzungsmäßigen Tätigkeit zu verwenden.
5.2. Der Fonds ist berechtigt, die Verwendungszwecke der Spende im Einklang mit seiner satzungsmäßigen Tätigkeit und den Rechtsvorschriften der Ukraine selbstständig festzulegen, es sei denn, der Spender hat in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fonds einen konkreten Verwendungszweck für seine Spende festgelegt. Sofern der Spender keinen konkreten Verwendungszweck für die Spende festgelegt hat, gilt die Spende als für die Durchführung der satzungsmäßigen Tätigkeit des Fonds bestimmt.
5.3. Der Spender erklärt sich damit einverstanden, dass der Fonds gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen“ einen Teil der von Spendern erhaltenen Mittel zur Deckung seiner Verwaltungskosten in einer Höhe verwenden darf, die nicht über den im Gesetz der Ukraine „Über gemeinnützige Tätigkeiten und gemeinnützige Organisationen“ vorgesehenen Höchstbetrag hinausgeht (nämlich nicht mehr als 20 %).
5.4. Der Spender hat das Recht, Informationen über die Verwendung seiner Spende zu erhalten. Zu diesem Zweck veröffentlicht die Stiftung auf der Website Finanzberichte, die unter anderem Angaben zu den im Berichtszeitraum bei der Stiftung eingegangenen Spendenbeträgen sowie zu den Ausgaben der Stiftung im Berichtszeitraum enthalten. Auf Anfrage des Spenders kann der Fonds die zweckgebundene Verwendung der Spende auch durch zusätzliche Unterlagen bestätigen.
5.5. Mit der Leistung einer Spende bestätigt der Spender vorbehaltlos seine Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Freiwilligkeit des Rechtsgeschäfts und versichert, dass der Gegenstand der Spende weder einem Verbot noch einer Pfändung unterliegt, nicht verpfändet ist, nicht mit sonstigen Rechten Dritter belastet ist und nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ erworben wurde. Der Spender bestätigt, dass gegen den Spender und/oder seine wirtschaftlich Berechtigten keine restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) seitens der Ukraine, ausländischer Staaten oder von der Ukraine anerkannter internationaler Organe oder Institutionen verhängt wurden. Sollten beim Fonds begründete Zweifel an diesen Angaben bestehen, ist der Fonds berechtigt, entsprechende Nachweise für diese Angaben anzufordern, und der Spender verpflichtet sich, diese vorzulegen.
6. ORT DER ÖFFENTLICHEN SAMMELAKTION
6.1. Die öffentliche Sammlung von Spenden erfolgt in jedem Land der Welt, mit Ausnahme der Russischen Föderation, der Republik Belarus und des Islamischen Staates Iran. Die unmittelbaren Aktivitäten des Fonds zur Verwirklichung der in seiner Satzung festgelegten Ziele erfolgen gemäß seiner Satzung.
7. ZEITRAUM DER ÖFFENTLICHEN SPENDENAKTION
7.1. Die öffentliche Sammlung von Spenden auf der Grundlage dieses Vertrags erfolgt während der gesamten Dauer der Tätigkeit des Fonds bis zu dessen Auflösung, sofern nichts anderes durch einen Beschluss der zuständigen Leitungsorgane des Fonds festgelegt wird. In den in Ziffer 2.4 dieses Vertrags vorgesehenen Fällen erfolgt die öffentliche Sammlung von Spenden innerhalb der Fristen, die in der entsprechenden Bekanntmachung über die öffentliche Sammlung von Spenden für einen bestimmten Zweck angegeben sind.
8. HAFTUNG DES FONDS
8.1. Der Fonds haftet für Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder gegen die Vorschriften zur Verwendung der Spende auf der Grundlage, in dem Umfang und nach dem Verfahren, die in den geltenden Rechtsvorschriften der Ukraine festgelegt sind.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Durch die Annahme des Angebots erteilt der Spender dem Fonds seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die der Spender bei der Leistung einer Spende angibt, zum Zwecke der Erfüllung der Vertragsbedingungen. Zu diesen personenbezogenen Daten können gehören: Vorname, Nachname und Vatersname, Anschrift, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und (bei Überweisung von Geldmitteln auf das Girokonto des Fonds über Bankinstitute) Bankverbindung. Zu den zulässigen Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten gehören deren Erhebung, Erfassung, Speicherung, Aufbewahrung, Anpassung, Änderung, Aktualisierung, Nutzung und Weitergabe (Verbreitung, Verwertung, Übermittlung), Anonymisierung und Vernichtung. Der Fonds verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Spenders nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine solche Weitergabe wird von staatlichen Behörden verlangt oder ist anderweitig gemäß der Gesetzgebung der Ukraine vorgeschrieben. Der Spender bestätigt, dass er über die durch das Gesetz der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ festgelegten Rechte informiert wurde. Der Umfang der Rechte des Spenders als betroffene Person gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ ist ihm bekannt und verständlich.
9.2. Der Spender erklärt sich damit einverstanden, dass der Fonds nach der Angabe seiner Daten im Rahmen einer Spende oder der Registrierung auf der Website Briefe und Mitteilungen, einschließlich elektronischer Nachrichten, an die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer des Spenders senden darf. Darüber hinaus ist der Fonds berechtigt, ohne Zustimmung des Spenders dessen Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen oder den Namen des Spenders als Spender des Fonds in seinen eigenen Berichten, auf der Website oder in beliebigen Medien zu veröffentlichen, sofern der Spender bei der Tätigung einer Spende keinen Wunsch geäußert hat, anonym zu bleiben. Gleichzeitig verpflichtet sich der Fonds, die E-Mail-Adresse und sonstige Informationen über den Spender nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der in diesem Vertrag und den geltenden Gesetzen der Ukraine vorgesehenen Fälle.
9.3. Sollten zwischen den Vertragsparteien Streitigkeiten entstehen, sind diese im Wege von Verhandlungen außergerichtlich beizulegen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, werden die Streitigkeiten vor den Gerichten nach den in der Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Verfahren verhandelt.